Schwalben - Sommergäste als Nachbarn

Trotz ihrer Nützlichkeit löst die Anwesenheit von Schwalben nicht immer Freude aus.

Schwalben stehen nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz unter besonderem Schutz und dürfen weder getötet noch gefangen werden. Auch die Beseitigung ihrer Nester ist ganzjährig verboten. Der Flyer enthält viele wichtige Informationen und gibt auch Tipps zur Konfliktlösung bei Problemen mit diesen jährlichen Sommergästen.

Flyer Schwalben
(PDF, 0.34 MB)
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