Schwalben - Sommergäste als Nachbarn
Schwalben stehen nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz unter besonderem Schutz und dürfen weder getötet noch gefangen werden. Auch die Beseitigung ihrer Nester ist ganzjährig verboten. Der Flyer enthält viele wichtige Informationen und gibt auch Tipps zur Konfliktlösung bei Problemen mit diesen jährlichen Sommergästen.